Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 werden die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geborenen Kinder eingeschult. Die Anmeldung der Schulanfänger soll bis zum 15. November 2021 bei den zuständigen Grundschulen vorgenommen werden. Erziehungsberechtigte, die keine schriftliche Benachrichtigung von der für ihren Wohnsitz nächstgelegenen Grundschule erhalten haben (z.B. durch späteren Zuzug), wenden sich bitte unmittelbar an diese Schule. Die Erziehungsberechtigten der in der Zeit nach dem 30. September 2016 geborenen Kinder können an den u. a. Terminen auch die Anträge auf vorzeitige Einschulung dieser Kinder stellen.
Die Anmeldetermine der einzelnen Schulen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt: