Bevor Flächen eines Stadtgebietes für neue Nutzungen erschlossen werden oder bebaute Bereiche einer anderen Nutzung zugeführt werden, müssen Ideen entwickelt und Pläne erstellt werden. 

 

FNP der Stadt Gummersbach

Zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität und der Lebensqualität einer Stadt sind mittel- und langfristige Konzepte zu entwickeln und durch Maßnahmen zu konkretisieren. Die räumliche Planung des Stadtgebietes ist die Kernaufgabe des Ressorts Stadtplanung, das hierfür informelle und formelle Verfahren und Instrumente einsetzt.

Zu den informellen Planungsinstrumenten der Stadtplanung zählen

  • städtebauliche Rahmen- oder Masterpläne und beschlossene Stadtentwicklungskonzepte. Sie formulieren funktionale oder gestalterische Leitbilder für einen Planungsraum. Diese Instrumente dienen im Vorfeld möglicher formeller Verfahren zur Information und Einbindung von beteiligten Akteuren.
  • städtebauliche Wettbewerbe oder Gutachterverfahren. Diese Verfahren dienen zur Gewinnung von Planungsergebnissen auf der Basis unterschiedlicher Lösungsansätze.

Formelle Verfahren sind

  • die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf der Grundlage des Baugesetzbuches
  • sowie sonstige städtebauliche Satzungen auf der Grundlage des Baugesetzbuches.

 

Durch die Beschlüsse zu den formellen Verfahren der Bauleitplanung vollzieht der  Rat der Stadt wesentliche Teile des Baugesetzbuches im Bereich der Bauleitplanung und übt somit seine kommunale Planungshoheit aus.

Rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung auf der kommunalen Ebene ist das Baugesetzbuch (BauGB). Das BauGB finden Sie hier.
Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung sowie für die nhalte von Bauleitplänen finden Sie in den §§ 1 – 13b BauGB.