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Der Bürgerservice ist telefonisch unter der 02261/87-3000 erreichbar.
Foto-Service
Die Beschaffung neuer Ausweisdokumente ist bei uns jetzt noch einfacher: Die benötigten Passbilder können Sie ab sofort direkt in unseren Räumlichkeiten anfertigen lassen. Ein hoch moderner Fotoautomat im Eingangsbereich macht Aufnahmen, die allen gesetzlichen Bestimmungen (Biometrie etc.) entsprechen. Bei Antragstellung werden die Fotos direkt aus dem Automaten ins Meldesystem übertragen und weiterverarbeitet, die Bilder müssen nur dann bezahlt werden (7 Euro), wenn sie für den Ausweis auch genutzt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter dem Punkt Meldeangelegenheiten.
Hier finden Sie eine Fülle von Informationen zu den Dienstleistungen des BürgerService.
Unser Anliegen ist es, Ihnen per Internet die Aufgaben des BürgerService so vorzustellen, dass Ihnen in einer Vielzahl von Fällen der "Weg zum Amt" erspart bleibt.
Durch unser Internetangebot wird es Ihnen ermöglicht, die Dienstleistungen des BürgerService auch außerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der z.Z. geltenden Vorschriften können wir Ihnen hier jedoch überwiegend lediglich Vordrucke anbieten, die Sie vervollständigen, ausdrucken und danach unterschrieben an uns zurücksenden können. In einigen Fällen (Ausweisanträge, Führungszeugnisse) ist Ihr persönliches Erscheinen auch weiterhin erforderlich. In diesen Fällen bieten wir Ihnen jedoch hier die von Ihnen benötigten Informationen an.
Verschiedene Online-Anträge können Sie interaktiv ausfüllen oder diese als Formular herunterladen, am PC ausfüllen und unterschrieben an die Stadtverwaltung Gummersbach zurückschicken.
Für Ihre vielfältigen Anliegen stehen Ihnen im BürgerService 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihnen telefonisch genauso sachkundig wie an den Beratungsplätzen Auskunft erteilen oder an einen kompetenten Ansprechpartner weiterleiten.
Das gesamte Team bemüht sich, Ihnen schnell und sachgerecht weiterzuhelfen. Dennoch wird es immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten geben. Für entsprechende Anregungen und Hinweise sind wir daher dankbar.
Hier können Sie sich die aktuelle Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen als PDF downloaden: