Für den ruhenden und fließenden Straßenverkehr sind die Ordnungsbehörden bzw. die Polizei zuständig. Auch bei Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" zuständig. Dennoch gibt es immer wieder auch straßenrechtliche Problemfälle und Fragen allgemeiner Art, für die der Straßenbaulastträger (also bei Gemeindestraßen die Stadt Gummersbach) zuständig ist.
Diese Fälle sind sehr vielschichtig, aber eher selten und schneiden in der Regel gleich mehrere Bereiche an, wie z.B. die Abfallentsorgung, Widmung, Straßenbenennung, Bau von Grundstückszufahrten usw. .