Die Eheschließungen in Gummersbach werden von dem Standesbeamten bzw. den Standesbeamtinnen durchgeführt:
Bevor eine Eheschließung vorgenommen werden kann, ist von den Verlobten beim Standesamt ihres Wohnortes die Eheschließung anzumelden, wobei die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a.:
- Volljährigkeit (oder Ehemündigkeitserklärung)
- Geschäftsfähigkeit
- keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft
- keine bestehende Ehe (ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).
Sind die rechtlichen Ehevoraussetzungen erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde oder auf Wunsch der Verlobten bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Was muss ein Brautpaar bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen?
Die folgende Aufstellung kann nur einen groben Überblick liefern. Oft müssen in dem berühmten Einzelfall noch weitere oder andere Dokumente vorgelegt werden. Dies gilt vor allen Dingen für die heiratswilligen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind.
a) Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Gummersbach gemeldet sind und wenn die Eheschließung in Gummersbach stattfinden soll)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
b) Brautpaar, beide deutsche Staatsangehörige, schon verheiratet gewesen
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Gummersbach gemeldet sind und wenn die Eheschließung in Gummersbach stattfinden soll)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister (Familienbuch) oder aktuelle Eheurkunde der früheren Ehe (vom Standesamt der Eheschließung)
- Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunden früherer Ehegatten
- Aktuelle Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
c) Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
- Aktuelle Geburtsurkunde (falls im Ausland geboren), sonst aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Gummersbach gemeldet sind und wenn die Eheschließung in Gummersbach stattfinden soll)
- Gültiger Heimatpass
- Ehefähigkeitszeugnis (von der zuständigen Behörde des Heimatstaates, Gültigkeit sechs Monate). Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, wird Befreiung durch das zuständige Oberlandesgericht erteilt (wird über das Standesamt beantragt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird)
- War einer der Verlobten schon mal verheiratet, kommen u. U. noch die Dokumente, die deutsche Staatsangehörige vorlegen müssen, hinzu.
Bei Fragen zur gleichgeschlechtlichen Ehe oder der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.
Unser Hinweis:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Anmeldung zur Eheschließung ein vorheriger Termin mit uns zu vereinbaren ist. Melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir einen gemeinsamen, freien Termin für Ihre Anmeldung finden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Überblick geben konnten. Für weitere Informationen steht Ihnen natürlich das Team des Standesamtes Gummersbach gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie vielleicht bald bei uns persönlich begrüßen zu dürfen.