Die Anforderungen an den Umweltschutz auf kommunaler Ebene sind vielfältig. Der Aufgabenbereich der Stadt Gummersbach beschränkt sich auf den ordnungsbehördlichen Bereich (z. B. Lärmschutz, Müllablagerungen). Die überwiegenden Aufgaben werden vom
Oberbergischer Kreis
Umweltamt
wahrgenommen. Dies sind insbesondere
als Untere Landschaftsbehörde:
- Landnutzung
- Landschaftsschutz
- Naturschutzgebiete
- Artenschutz
- Obstwiesen
- Weihnachtsbaumkulturen
- Landschaftspläne
- Reitregelungen
- Gartenbauberatung
als Untere Bodenschutzbehörde:
- Altlasten-Verdachtsflächen-Kataster
- Altablagerungen
- Altstandorte
- Bodenbelastungskarten
als Untere Wasserbehörde:
- Kleinkläranlagen
- Regenwasser
- Gewässerschutz
- Fischsterben und Ölunfälle
- Fischteiche, Gewässer und Hochwasser
- Gülle / Tierhaltung
- Energie und Wärme
als Untere Abfallbehörde:
- Sonderabfall
- Abbruch Gewerbe- und Industrieanlagen
- Entsorgungswege
- Deponien / Ausnahmegenehmigungen
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Fon : 02261 / 88- 6718
Fax : 02261 / 88- 6740
EMail : amt67@obk.de
Nachfolgend eine Reihe nützlicher Links zum Thema Umwelt:
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