Diese Seite soll Ihnen einige Informationen rund um das Thema "Wahlen" geben.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Wahlen haben, sprechen Sie uns an.

Europawahl 2024

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes - ggf. also bei der Stadt Gummersbach - einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man zur Europawahl alternativ außerdem in einem beliebigen Wahlraum des Oberbergischen Kreises wählen.

Als Gummersbacherin oder Gummersbacher können Sie Briefwahlunterlagen bequem über den unten stehenden Link beantragen. Die Online-Beantragung steht Ihnen bis zum 05.06.2024, 8 Uhr zur Verfügung. Danach wenden Sie sich bitte persönlich an den BürgerService oder das Wahlamt. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0 22 61 / 87 – 0 (keine telefonische Antragstellung!). Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen zur Europawahl 2024 ohne weiteres nur bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, ausgestellt werden können.

Da Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugehen und auch wieder rechtzeitig im Rathaus ankommen müssen, beantragen Sie Briefwahl bei Bedarf bitte sofort und bringen Sie die fertig ausgefüllten Unterlagen bitte so rechtzeitig – am besten sofort – wieder zur Post, dass diese vor dem Wahltag wieder bei der Stadt Gummersbach ankommen. Sie können sie auch bis zum 09.06.2024, 18 Uhr, in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Informationen zum Wahlrecht und zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie unter dem oben stehenden Link. Für Fragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0 22 61 / 87 – 0 an die Telefonzentrale des Rathauses.

Briefwahlunterlagen können Sie ab sofort hier anfordern:
https://ol101.ssl.regioit.de/OL_101_IWS/start.do?mb=21

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 88.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.

Wenn Sie sich für die Aufgaben des Wahlhelfers/der Wahlhelferin interessieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir informieren Sie gern!

Herr
Jörg Robach

Fachdienstleiter

Fachdienste

1.2 - Büro des Bürgermeisters

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach