Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden Volljährigen in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln.
Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen diese eine Vollmacht.
Liegt keine Vollmacht vor, so gibt es als Alternative die rechtliche Betreuung. Wer eine (Vorsorge-) Vollmacht erstellt hat, benötigt in der Regel keinen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer als gesetzlichen Vertreter.
Vollmacht / Patientenverfügung
Rechtliche Betreuung
Bestattungsvorsorge