Je nach dem Zeitpunkt, an dem der politische Ausbaubeschluss für eine entsprechende Straßenausbaumaßnahme gefasst wurde, ist ein unterschiedliches Verfahren zur Refinanzierung der Straßenausbaukosten von der Stadt Gummersbach anzuwenden.
Siehe auch:
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen
Derzeit laufende beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen sind:
Präsentationen Beitragsabteilung:
Präsentationen Straßenplanung:
Ansprechpartner
Präsentationen Beitragsabteilung:
Präsentationen Straßenplanung:
Präsentationen Bauleitung:
Präsentationen Kostenersatz/Grundstücksanschlüsse
Ansprechpartner
Präsentationen Beitragsabteilung:
Präsentationen Straßenplanung:
Ansprechpartner
Präsentation Beitragsabteilung:
Präsentation Straßenplanung:
Präsentation Kostenersatz/ Grundstücksanschlüsse
Ansprechpartner
Präsentation Beitragsabteilung:
Präsentation Straßenplanung:
Ansprechpartner:
Präsentation Beitragsabteilung:
Präsentation Straßenplanung:
Präsentation Bauleitung/Kostenersatz/
Grundstücksanschlüsse:
Ansprechpartner
Präsentation Beitragsabteilung:
Präsentation Straßenplanung:
Ansprechpartner
Hier können Sie die allgemeinen Bürgerinformationen "Systematischer Ablauf einer beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme" und "Information zur Ausweitung der Förderung und deren Auswirkung auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen" herunterladen.
Derzeit geplante bzw. laufende erstattungsfähige Straßenbaummaßnahmen sind:
Präsentationen Beitragsabteilung:
Präsentationen Straßenplanung:
Präsentation Kanalplanung/Kostenersatz/Grundstücksanschlüsse:
Ansprechpartner
Hier können Sie die allgemeine Bürgerinformation Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) herunterladen. Die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen ist inzwischen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Förder-/Erstattungsfähigkeit einer Maßnahme kann sich unter bestimmten Umständen auch nur auf einen Teilbereich der Straße beziehen - nämlich dann, wenn "nur" einzelne Teileinrichtungen einer Straße betroffen sind (beispielsweise die Oberflächenentwässerung).
Derzeit geplante bzw. laufende Baumaßnahmen der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung:
Ob eine Förder- oder Erstattungsfähigkeit in Ihrem konkreten Fall besteht, teilen wir Ihnen gerne individuell mit. Bitte wenden Sie sich direkt an uns unter folgenden Kontaktdaten: