Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz bildet den Abschluss eines Reformprozesses zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, der sich in der vergangenen Zeit in mehreren Schritten vollzogen hat. Die beschlossenen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Abwicklung "beitragspflichtiger" Straßenausbaumaßnahmen bei der Stadt Gummersbach.

Hier können Sie die Information Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) herunterladen. 

Ebenfalls zum 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft getreten ist die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für Kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen).

Im Ergebnis ist nun zwischen drei Fallgestaltungen zu unterscheiden. Ausgangspunkt der Unterscheidung ist der Zeitpunkt des politischen Ausbaubeschlusses für die jeweilige Maßnahme.

  1. Die Straßenausbaubeiträge sind für die Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen wurden oder zukünftig noch werden, abgeschafft.
  2. Für Maßnahmen, bei denen der Ausbaubeschluss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2023 gefasst wurde, kann die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Anliegeranteils durch das Land NRW in Höhe von 100 % beantragen. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Aufstellung eines verpflichtenden Straßen- und Wegekonzeptes und die Durchführung einer verbindlichen Anliegerinformation durch die Stadt. Die aktuell gültige Förderrichtlinie finden Sie unter www.recht.nrw.de, Suchwort Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge. Hier finden sie das Straßen- und Wegekonzept, 5. Fortschreibung 30.11.2023.
  3. Für Maßnahmen, bei denen der Ausbaubeschluss vor dem 01.01.2018 gefasst wurde, gilt die bisherige Rechtslage zur Beitragserhebungspflicht unverändert fort. Für diese Maßnahmen kann durch die Stadt weder eine Förderung beantragt werden, noch profitieren die betroffenen Grundstückseigentümer von der beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Stadt ist in diesen Fällen verpflichtet, Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern zu erheben.

Ansprechpartner

Für die Beitragsverwaltung:

Frau
Alexandra Rüger

Sachbearbeiterin

Frau
Ann-Kathrin Hagenow

Sachbearbeiterin

Frau
Petra Steffen

Sachbearbeiterin