Die Stadt Gummersbach bemüht sich, dieses Informationsangebot aktuell und fehlerfrei anzubieten. Dennoch kann hierfür keine Gewähr übernommen werden.
Die rechtliche Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet daher nur der Originalplan im Orginalmaßstab der Stadt Gummersbach. Alle Originalpläne mit den Begründungen und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Rathaus der Stadt Gummersbach, Zimmer 307 bereitgehalten.
Hier können Sie neben einer mündlichen Beratung sowohl Ausschnitte aus rechtskräftigen Bebauungsplänen und aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gummersbach erhalten.
Das Lesen der mit abstrakten Symbolen und Flächendarstellungen, sogenannten Planzeichen, erstellten Bebauungspläne ist mitunter sehr schwierig und kompliziert.
- Für Grundstücke können mehrere Bebauungspläne gelten,
- Es kann sich ein Bebauungsplan gleichzeitig im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren befinden,
- neben den Bebauungsplänen können auch noch andere verbindliche Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen und andere gelten,
- einzelne Regelungen mit einem anderen, neueren oder "überlagernden" Bebauungsplan geändert worden sein.
Bebauungspläne sind immer mit der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Baunutzungsverordnung und hinsichtlich der Vollgeschosszahl mit der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Landesbauordnung des Landes NRW zu „lesen“ um die planungsrechtliche Situation für ein bestimmtes Grundstück beurteilen zu können.
Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, Zimmer 307 eingesehen werden.