Das Land NRW unterstützt betroffene der Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 unbürokratisch und schnell im Rahmen einer Soforthilfe. Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst Hilfe für folgende Gruppen bereitgestellt:

Für betroffene Privathaushalte, die einen unversicherten Schaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben, wird eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro für den Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt ausgezahlt.

An betroffene Betriebe, Gewerbetreibende und Freiberufler, die ebenfalls einen unversicherten Schaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben, wird eine Soforthilfe von 5.000 Euro ausgezahlt.

Auch Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die einen unversicherten Schaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben, erhalten eine Soforthilfe von 5.000 Euro.

Nachweise sind nicht erforderlich. Im Antrag muss zwingend durch Unterschrift glaubhaft versichert werden, dass der angegebene Mindestschaden entstanden ist.

Weitere Informationen, die Anträge sowie Ausfüllhilfen finden sich unter http://land.nrw/soforthilfe.

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Die Nummer ist ab dem heutigen Tag erreichbar und richtet sich an betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen.

Wichtige Hinweise:
Die Anträge für Betroffene im Stadtgebiet der Stadt Gummersbach sind per Post oder Einwurf in den Briefkasten am Rathaus an den Bürgerservice zu richten. Bitte verzichten Sie auf eine persönliche Vorsprache. Die Anträge werden kurzfristig bearbeitet. Die Auszahlungen können ausschließlich per Überweisung auf ein deutsches Konto erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

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