Für das vom Brand am 20. April 2020 betroffene Waldgebiet am Hömerich gilt ab sofort: Betreten verboten!
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Leben eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die zunächst bis 3. Mai 2020, 24 Uhr, gilt.
Anlieger oder Personen, die ein besonderes Interesse am Betreten der Fläche darlegen können, müssen ihren Aufenthalt dem Reginalforstamt unter der Telefonnummer 02261/7010204 angeben.
Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.
Hier gibt es die Allgemeinverfügung zum Download: