Schritt für Schritt verbessert die Stadt Gummersbach ihre Radinfrastruktur. Teil eine umfangreichen Radverkehrskonzpet ist die Öffnung einiger Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (Stand November 2021) §41, zu Zeichen 220 Einbahnstraßen: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden […]“.

Vor diesem Hintergrund wurden alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet, die bereits im Bestand eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufweisen, hinsichtlich ihrer Eignung zur Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung untersucht. Durch Begehung der Straßen mit Ordnungsamt und Polizei wurden alle Maßnahmen, die zur Freigabe der jeweiligen Straße erforderlich sind, individuell besprochen. Insgesamt acht von zehn Einbahnstraßen werden nun für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Es handelt sich dabei um die Von-Steinen-Straße, Marktstraße, Andienungsstraße, Nordstraße, Blücherstraße, Am Wehrenbeul, Yorckstraße und Jägerstraße.

Bei einem Pressetermin an der Marktstraße sprachen Jürgen Hefner, Technischer Beigeordneter, und Klimaschutzmanager Felix Borscz von einem Gewinn für alle Radfahrenden: "Es kann so eine direkte Radverkehrsverbindung ohne Umwege gewählt werden, die zudem meist durch verkehrsarme Erschließungsstraßen innerhalb von Wohngebieten führt."

Die beiden bitten um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Freigegebene Einbahnstraßen können durch das Zusatzzeichen 1000-32 „Radverkehr von links und rechts“ unter dem Zeichen 220 „Einbahnstraße“ und am anderen Ende einer Einbahnstraße durch das Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ erkannt werden.

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