Die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die
Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 wird in der Zeit vom 03.07.2023
bis zum 10.07.2023 im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Stadt
Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgehängt.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung
im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach,
Zimmer 222, nach § 37 GVG schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung
Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen
wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht
aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen
werden sollten.
Gummersbach, den 01.07.2023
gez.
Frank Helmenstein
Bürgermeister