Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Gummersbach, Informationen zu Baulasten und Grundstücksteilungen sowie weiteren Baurechtsangelegenheiten, insbesondere ordnungsbehördliche Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren wenden Sie sich bitte an
Voraussetzungen für die Baulastenauskunft
Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse wie z. B. ein Grundstückskauf erforderlich. Es müssen Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben werden. Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Erklärung bezüglich der Übernahme der Kosten erforderlich. Fragen und Formulare zur Baulastenauskunft können Sie per E-Mail an baulasten@gummersbach.de richten.
Besonderheiten bei Grundstücksteilungen
Bitte beachten Sie, dass Teilungsanträge für bebaute Grundstücke grundsätzlich über einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden müssen. Außerdem müssen alle beteiligten Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis erklären. Für die Teilung von unbebauten Grundstücken ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.
Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.