Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Gummersbach, Informationen zu Baulasten und Grundstücksteilungen sowie weiteren Baurechtsangelegenheiten, insbesondere ordnungsbehördliche Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren wenden Sie sich bitte an

Frau
Silke Schmitz

Sachbearbeiterin

Frau
Louisa Busch

Sachbearbeiterin

 

Voraussetzungen für die Baulastenauskunft

Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse wie z. B. ein Grundstückskauf erforderlich. Es müssen Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben werden. Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Erklärung bezüglich der Übernahme der Kosten erforderlich. Fragen und Formulare zur Baulastenauskunft können Sie per E-Mail an baulasten@gummersbach.de richten.
 

Besonderheiten bei Grundstücksteilungen

Bitte beachten Sie, dass Teilungsanträge für bebaute Grundstücke grundsätzlich über einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden müssen. Außerdem müssen alle beteiligten Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis erklären. Für die Teilung von unbebauten Grundstücken ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.

Öffnungszeiten

Außerhalb unser Öffnungszeiten Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.