In der Bundesrepublik Deutschland besteht Bestattungszwang. Dies bedeutet, dass alle menschlichen Leichen und Totgeburten bestattet werden müssen. Für Aschereste besteht gleichermaßen ein Beisetzungszwang.

Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen dürfen grundsätzlich nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen erfolgen, also auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof, oder auf einem privaten Bestattungsplatz, soweit dessen Anlegung und Unterhaltung genehmigt ist (Friedhofszwang). 


Bestattungsarten:

Erdbestattung (Begräbnis): Hierbei wird die Leiche üblicherweise in einem verschlossenen Sarg in der Erde versenkt. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen in Gummersbach grundsätzlich 30 Jahre mit Ausnahe von Bestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, hier beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. Die Grabarten für Erdbesttattungen finden Sie hier.

Feuerbestattung (Kremation): Hierbei wird die Leiche zunächst in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend werden die Aschereste in einer verschlossenen Urne in der Erde oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort (z. B. Urnennische) beigesetzt. Erst mit der Beisetzung ist die Feuerbestattung abgeschlossen. Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre. Die Grabarten für Urnenbeisetzungen finden Sie hier.

Grabarten:

Die Stadt Gummersbach bietet verschiedene Grabarten auf den städtischen Friedhöfen an. Grundsätzlich ist zwischen Erdbestattungen (Erdgrabstätten) und Feuerbestattungen (Urnengrabstätten / Aschestreufeld) zu unterscheiden. Für die Inanspruchnahme der Friedhöfe sowie den damit zusammenhängenden besonderen Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben, bspw. für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte. Die Höhe der jeweiligen Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung

Im Folgenden können Sie sich über die auf den städtischen Friedhöfen angebotenen Grabarten informieren.
 

Erdbestattungen (Erdgrabstätten)

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die erst im Sterbefall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt und der Reihe nach belegt werden. Ein Weitererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Folgende verschiedene Reihengrabstätten werden angeboten:

  • für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten (Kindergrabstätten)
  • für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

     

     

Reihengrabstätten werden angeboten auf den Friedhöfen: Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach, Hülsenbusch, Lieberhausen, Niederseßmar, Strombach und Westfriedhof

 

Pflegefreie Reihengrabstätten

Die Gestaltung und Pflege der pflegefreien Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Stadt Gummersbach verlegt auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche eine Grabplatte mit dem Namen des / der Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart.

Pflegefreie Reihengrabstätten werden angeboten auf den Friedhöfen: Derschlag, Dieringhausen, Lieberhausen und Westfriedhof

 

Anonyme Reihengrabstätten

Die Beisetzung des Sarges erfolgt in einer als Gemeinschaftsfeld angelegten Wiese. Die einzelnen Grabstätten werden nicht individuell gekennzeichnet und über die in den anonymen Reihengrabfeldern bestatteten Personen werden keine Auskünfte erteilt. Die Gestaltung der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart.

Anonyme Reihengrabstätten werden angeboten auf dem Friedhof: Westfriedhof

 

Wahlgrabstätten (Familiengräber)

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Deren Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die Lage der geplanten Gestaltung der Friedhofsanlage nicht entgegensteht. Wahlgrabstätten können zur Vorsorge (d.h. vor Eintritt des Sterbefalls) sowie bei Eintritt des Sterbefalls erworben werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist ein Weitererwerb des Nutzungsrechtes grundsätzlich möglich. Die Grabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.

Wahlgrabstätten (Familiengräber) werden angeboten auf den Friedhöfen: Alter Friedhof, Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach, Hülsenbusch, Lieberhausen, Niederseßmar, Strombach und Westfriedhof

 

Wahlgrabstätten im Grabkammersystem

Wahlgrabstätten im Grabkammersystem sind Grabstätten bei denen es sich um Betonfertigbaukammern handelt. In diesen können zwei Särge übereinander beigesetzt werden.

Wahlgrabstätten im Grabkammersystem werden angeboten auf dem Friedhof: Niederseßmar  
 

Feuerbestattungen (Urnengrabstätten / Aschestreufeld)

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die erst im Sterbefall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden vergeben und der Reihe nach belegt werden. Ein Weitererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In einer Urnenreihengrabstätte können bis zu 2 Aschen bestattet werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt bestatteten Urne die Ruhezeit der zuerst bestatteten Urne nicht übersteigt.

Urnenreihengrabstätten werden angeboten auf den Friedhöfen: Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach, Hülsenbusch, Lieberhausen, Niederseßmar, Strombach und Westfriedhof
 

Pflegefreie Urnenreihengrabstätten

Pflegefreie Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, bei denen die Gestaltung und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt. Wie bei den pflegefreien Reihengrabstätten wird auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche eine Grabplatte mit dem Namen des / der Verstorbenen sowie dem Geburts- und Sterbejahr verlegt. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart.

Pflegefreie Urnenreihengrabstätten werden angeboten auf den FriedhöfenDerschlag, Dieringhausen, Lieberhausen und Westfriedhof 
 

Anonyme Urnenreihengrabstätten

Die Beisetzung der Urne erfolgt in einer als Gemeinschaftsfeld angelegten Wiese. Die einzelnen Grabstätten werden nicht individuell gekennzeichnet und über die in den anonymen Urnenreihengrabfeldern bestatteten Personen werden keine Auskünfte erteilt. Die Gestaltung der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart.

Anonyme Urnenreihengrabstätten werden angeboten auf dem Friedhof: Westfriedhof 
 

Urnenwahlgrabstätten (Urnenfamiliengrabstätten)

Urnenwahlgrabstätten (Urnenfamiliengrabstätten)Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen Auftrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Deren Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die Lage der geplanten Gestaltung der Friedhofsanlage nicht entgegensteht. Urnenwahlgrabstätten können zur Vorsorge (d.h. vor Eintritt des Sterbefalls) sowie bei Eintritt des Sterbefalls erworben werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist ein Weitererwerb des Nutzungsrechtes grundsätzlich möglich. Die Grabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.

Urnenwahlgrabstätten werden angeboten auf den Friedhöfen: Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach, Hülsenbusch, Lieberhausen, Niederseßmar, Strombach und Westfriedhof
 

Urnenwahlgrabstätten im Begräbniswald

Urnenwahlgrabstätten im Begräbniswald sind einstellige Urnenwahlgrabstätten. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes im Waldgrabfeld des Westfriedhofs beigesetzt. Das Nutzungsrecht wird auf Antrag für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie kennzeichnet die Grabstelle durch eine mit Namen versehene Stele. Grabmale sind bei dieser Bestattungsform nicht zugelassen. Die Grabpflege wird dabei auf ein Mindestmaß beschränkt, um ein möglichst naturnahes Umfeld zu erhalten. Dem Nutzungsberechtigten bzw. den Angehörigen des / der Verstorbenen steht kein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht an der Grabstätte zu. Das Ablegen von Kränzen, Blumen usw. ist nur auf den gemeinsamen Gedenkstätten erlaubt.

Urnenwahlgrabstätten im Begräbniswald werden angeboten auf dem Friedhof: Westfriedhof
 

Urnennischen

Bei Urnennischen handelt es sich um Kammern in Urnenwänden, in den übereinander und nebeneinander oberirdisch Urnen beigesetzt werden. Es können bis zu zwei Urnen in einer Urnennische beigesetzt werden. Die Belegung erfolgt ausnahmslos der Reihe nach. Zum Verschließen der Urnennischen dürfen nur die von der Friedhofsverwaltung gestellten Platten verwendet werden. Das Beschriften dieser Platten ist grundsätzlich erlaubt. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechtes an einer Urnennische ist jederzeit möglich. Das Nutzungsrecht hat eine Laufzeit von 30 Jahren und ist bei Eintritt des Sterbefalls um den Zeitraum zu verlängern, der zum Erreichen der festgelegten Ruhefrist erforderlich ist.

Urnennischen werden angeboten auf den Friedhöfen: Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach und Westfriedhof
 

Aschenbeisetzung ohne Urne (Aschestreufeld)

Die Asche wird auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich der Friedhöfe durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat. Der Friedhofsverwaltung ist vor Verstreuung der Asche die schriftliche Erklärung des Verstorbenen im Original vorzulegen. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig.

Aschenbeisetzung ohne Urne werden angeboten auf dem Friedhof: Westfriedhof

 

Die Kosten für die Art der Beisetzung ergeben sich aus dem Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung.