Für den Fall, dass einer Ihrer Angehörigen verstirbt, sollten Sie - nachdem eine Ärztin oder ein Arzt den Tod festgestellt hat, und Sie gegebenenfalls einen Priester verständigt haben - möglichst zeitnah ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen.

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen wird Sie über alle weiteren Besorgungen beraten. Außerdem wird es Ihnen, wenn Sie das wünschen, auch die meisten Wege abnehmen - zum Beispiel standesamtliche Beurkundungen, Verhandlungen mit Versicherungen und so weiter.

In unserem Virtuellen Rathaus finden Sie unter dem Reiter Formulare diverse  Anträge und Erklärungen.

Frau
Irma van der Teems

Sachbearbeiterin

Frau
Lynn Lehmann

Sachbearbeiterin

Frau
Karin Röser

Sachbearbeiterin