"Leistungen zur Beförderung" hat die Aufgabe, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen zu erledigen.

Benutzungsberechtigt sind alle Personen die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" sind. Nähere Auskünfte bzw. die Antragstellung erfolgt bei:

Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten
Tel.: 02261 / 88-5022 oder 88-5021 oder 88-5019
www.obk.de

Der Fahrdienst erfolgt entweder im Rahmen eines persönlichen Budgets oder über:

Deutsches Rotes Kreuz
Tel.: 02261 / 309-33 (Frau Steinhäuser)