Abbuchungsaufträge sind für immer wiederkehrende Zahlungen, die fortlaufend zu entrichten sind, sinnvoll. So versäumen Sie keinen Zahlungstermin!
Insbesondere empfehlen sich diese Einzugsermächtigungen z. B. für die Ausgleichszahlungen (früher "Fehlbelegeabgabe"), Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge, Mieten u. ä.
Falls Sie im BürgerService persönlich vorsprechen möchten, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne Ihren Abbuchungsauftrag entgegen, und leiten diesen dann an die Stadtkasse weiter.