HINWEIS: Die Beantragung aller Fischereischeine ist nur durch eine persönliche Vorsprache des Antragstellers möglich!
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines
Jugend-Fischereischeines:
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein.
Gültigkeit:
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.
Gebühren:
Für die Erteilung/Verlängerung eines Jugendfischereischeines sind jeweils 8,- EUR zu zahlen.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Fischen in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeines.
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines
Jahres- bzw. Fünfjahres-Fischereischeines:
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
- Fischerei-Prüfungszeugnis im Original
Mindestalter:
14 Jahre
Gültigkeit:
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
Eine Verlängerung des Fischereischeines ist möglich, solange die ursprüngliche Ausstellung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt und der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Gebühren:
Für die Erteilung/Verlängerung eines Jahres-Fischereischeines sind 16,- EUR, für die Erteilung/Verlängerung eines Fünfjahres-Fischereischeines sind 48,- EUR zu zahlen.
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines
Jahres- bzw. Fünfjahres-Sonderfischereischeines:
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Antragsteller muss durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung den Nachweis erbringen, dass er/sie nicht in der Lage ist, die Fischereiprüfung abzulegen.
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass
- ärztliche Bescheinigung
Mindestalter:
14 Jahre
Gültigkeit:
Der Jahres-Sonderfischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Sonderfischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
Eine Verlängerung des Sonderfischereischeines ist möglich, wenn der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Gebühren:
Für die Erteilung/Verlängerung eines Jahres-Sonderfischereischeines sind 16,- EUR, für die Erteilung/Verlängerung eines Fünfjahres-Sonderfischereischeines sind 48,- EUR zu zahlen.
Online-Antrag Fischereischein
Diese Informationen erhalten Sie vorbehaltlich möglicher Änderungen. (Stand: Januar 2009)