Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- wenn nur ein Hund gehalten wird: 96,00 EUR
- wenn zwei Hunde gehalten werden: 126,00 EUR je Hund
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 150,00 EUR je Hund
Die Anmeldung des Hundes ist grundätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich, telefonisch oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Steueramt oder BürgerService erfolgen.
Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Abgabenbescheid zugesandt.
Die Hundemarken sind unbefristet gültig. Die Stadt behält sich vor, die Gültigkeitsdauer der Marken selbst zu bestimmen und erst bei Ablauf der Gültigkeit neue Marken zu versenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Hundehalter/-in Ihre/n Hund/e außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen dürfen. Bei Verlust der gültigen Steuermarke kann Ihnen auf Antrag eine Hundesteuer-Ersatzmarke gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR ausgehändigt werden.
Hundesteuersatzung
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SEPA-Lastschriftmandat