Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen sich derzeit bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) NRW registrieren lassen:
Tel.: 02931 82-6600
E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
Gersteinring 50 44791 Bochum
Sprechzeiten Verwaltung:
Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten
Die Landeserstaufnahme in Bochum ist 24/7 geöffnet. Um längere Aufenthalts- und Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen sich in den Zeiten
Montags- bis Freitags:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstags, Sonn- und an Feiertagen: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
in der Landeserstaufnahme in Bochum zu melden. Alle vorhandenen Dokumente (Reisepass, ID-Card, etc.) müssen für die Registrierung mitgebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Государственный центр первичного приема беженцев
земля Се́верный Рейн-Вестфа́лия (НРВ)
Тел. (02931) 82 -66 -00
E-Mail: Lea.asyl@bra.nrw.de
Адрес: Gersteinring 50
44791 Bochum
Часы работы администрации центрa:
понедельник — пятница
с 8:00 до 16:00 часов
Часы работы центрa первичного приема беженцев:
круглосуточно 7 дней в неделю.
Во избежание очередей и долгого времени ожидания, настоятельно рекомендуется пройти регистрацию в центре (адрес Gersteinring 50, 44791 Bochum):
с понедельникa по пятницy с 8:00 до 16:00 часов
в выходные дни и праздники с 8:00 до 16:00 часов
Для регистрации необходимы документы удостоверяющие личность. (напр. Паспорт, загранпаспорт, свидетельство o рождении для детей, идeнтификационная кaртa и т. п.)
Die Stadtverwaltung nimmt keine Sachspenden an.
Wenn Sie Geld- oder Sachspenden leisten möchten, wenden Sie sich bitte an die Hilfsorganisationen und Kirchen.
Kindertagesbetreuung
Für die Kinder stellt die Stadt Gummersbach Kindertagesbetreuungsplätze in Kinder und Tagespflege zur Verfügung.
Die Stadt Gummersbach unterhält gemeinsam mit acht Trägern der freien Jugendhilfe insgesamt 27 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet und den Ortsteilen. Anmeldungen in Kitas erfolgen unmittelbar in den gewünschten Einrichtungen.
Kontaktdaten der Kitas finden Sie hier oder unter der Telefonnummer 02261/87-1118 .
Elternbeiträge werden wie gesetzlich vorgegeben von der Stadt Gummersbach erhoben. Als Ansprechpartner steht dafür Michael Spautz, Tel. 02261/871118 oder per E-Mail an michael.spautz@gummersbach.de zur Verfügung.
Kontaktdaten zur Kindertagespflege sind hier zu finden oder unter den Telefonnummern 02261/87-1113 o. -3117, o. -1117 zu erfragen.
Angebote für Kinder und Jugendliche
Der Jugendschutz der Stadt Gummersbach versteht sich als Anwalt von Jugendlichen und vertritt deren Interessen. Er bietet dabei Unterstützung, Informationen, Beratung und viele präventive Angebote für Jugendliche, Eltern, Pädagogen und Multiplikatoren gleichermaßen. Ebenso bieten wir unsere Angebote online an. Ansprechpartner ist Jan Funke, Tel. 02261/87-2116 oder 0175/9559531, E-Mail jan.funke@gummersbach.de
In Gummersbach gibt es drei Jugendzentren sowie einen Spiel und Sportpark.
Das Jugendzentrum Innenstadt ist ein sozialer Treffpunkt für junge Menschen im Alter zwischen 7 und 21 Jahren. Kommt vorbei, trefft eure Freunde, lasst euch bei den Hausaufgaben helfen, bei eurer Bewerbung oder bei den kleinen Problemen des Alltags. Ihr findet den Jugendtreff in der Fröbelstr. 1, in 51643 Gummersbach. Öffnungszeiten: Dienstag – Samstag: 14:00 - 20:00 Uhr
Weitere Informationen zu dem Jugendzentrum und für den Spiel- und Sportpark. Außerdem stehen Florian Jaeger und Alexander Fot, 02261/9136340, E-Mail team@juze-gummersbach.de, für Auskünfte zur Verfügung.
Der Jugendclub Dieringhausen (Martinstraße 1, 51645 Gummersbach) bietet Dienstags bis Samtags ebenfalls verschiedene Angebote der Freizeitgestaltung an. Nähere Informationen zu den vielseitigen Angeboten sind auf der Internetseite der Einrichtung zu finden. Wir unterstützen Heranwachsende bei der Lebens- und Berufsorientierung. In Konfliktsituationen versuchen wir im Interesse der Jugendlichen zu vermitteln. Weitere Informationen erteilt Sven Popovici, Tel. 0171/3872122, E-Mail kontakt@jugendclub-dieringhausen.de.
Das Jugendzentrum Bernberg (Fasanenweg 31, 51647 Gummersbach) stellt für alle Altersgruppen ein maßgeschneidertes Angebot als Alternative zu kommerziellen Freizeitangeboten zur Verfügung. Das möglichst vielschichtige und niederschwellige Angebot soll Mädchen wie Jungen gleichermaßen ansprechen.Die Einrichtung ist von Montag - Samstag geöffnet. Nähere Informationen zu den vielseitigen Angeboten sind auf der Internetseite der Einrichtung zu finden. Außerdem stehen Michaela Roes und Christina Carl unter der Rufnummer 02261/53813 oder per Mail an ajzbernberg@icloud.com sowie jugendzentrum-bernberg@t-online.de für Fragen zur Verfügung.
Wenn ihr an weiteren Angeboten, z.B. im Bereich Sport, interessiert seid, dann sprecht uns gerne in den Jugendzentren oder über den Jugendschutz an.
Da die Einrichtungen über Räume verfügen, können auch selbstorganisierte Treffen für Kinder, Jugendliche und deren Begleitpersonen organisiert werden.
Sprachkurse
Die VHS Gummersbach bietet für Menschen aus der Ukraine kostenfreie Deutschkurse an. Anmeldungen (ausschließlich online) sind ab dem 1. April möglich: www.vhs-gm.de
Ergänzend hält die Kreis- und Stadtbücherei zurzeit rund 150 Medien zum Erlernen von Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache bereit, darunter viele Medien für Kinder: www.gummersbach.de/buecherei
Psychologische Beratung
Die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Gummersbach bietet Unterstützung für die Psyche an. Stabilisierungsübungen und Gespräche sollen entlasten und helfen, schlimme Erfahrungen auszuhalten. Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden - wenn gewünscht - eingesetzt.
Hömerichstr. 7
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 27724
info@efl-gummersbach.de
Warnung der Bevölkerung
Hinweise zur Warnung der Bevölkerung (beispielsweise durch Sirenensignale) finden Sie hier (auch in ukrainischer Sprache).
Corona-Pandemie
Informationen zum Thema Corona in ukrainischer Sprache finden Sie hier:
Arbeit, Ausbildung, Studium
Informationen zum Thema Arbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Jobangebote gibt es auf vielen Plattformen, u.a. hier.
Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung.
Informationen zum Thema Studium finden Sie auf der Seite des Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD).
Weitere Informationen zum Themenkomplex Ukraine
Das Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes NRW informiert:
Zu den Rechten und Pflichten beim vorrübergehenden Schutz hat das Bundesinnenministerium nachfolgende Information herausgegeben (in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache, bitte durchscrollen):
Wechsel ukrainischer Kriegsvertriebener in die Sicherungssysteme des Sozialgesetzbuches
Ukrainische Kriegsvertriebene, die ab dem 01.06.2022 eingereist sind, haben erst ab dem Folgemonat, in dem die Fiktionsbescheinigung durch das Ausländeramt ausgestellt wurde, einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder dem SGB XII (Sozialamt):
1. Die geflüchtete Person meldet sich beim Bürgerservice der Stadt Gummersbach an. Der Bürgerservice übermittelt die Daten der geflüchteten Person an das Ausländeramt.
2. Wenn Mittellosigkeit besteht, können geflüchtete Personen im Ankommensmonat Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der Stadt Gummersbach beantragen. Bei Wohnungslosigkeit werden ukrainische Kriegsvertriebene von der Stadt Gummersbach vorübergehend untergebracht.
3. Das Ausländeramt verarbeitet die vom Bürgerservice übermittelten Daten und stellt eine Fiktionsbescheinigung aus. Darüber hinaus erhält die geflüchtete Person – sofern erforderlich – einen Termin zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
4. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und Erteilung der Fiktionsbescheinigung beantragen die Vertriebenen entweder Leistungen beim Jobcenter (Hartz IV) oder Grundsicherung bzw. Sozialhilfe beim Sozialamt. Erfragen Sie bitte bei den genannten Behörden, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Für ukrainische Kriegsvertriebene, die in der Zeit vom 24.02.2022 – 31.05.2022 nach Deutschland eingereist sind, endete mit Ablauf des 31.05.2022 der Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Auch diese Personen haben entweder einen Anspruch auf Hartz IV oder auf Grundsicherung bzw. Sozialhilfe. Die Personen wurden angeschrieben und auf die Beantragung der neuen Leistungen hingewiesen. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung umgehend nach.