Die Landesregierung hat am 14. März 2025 den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.  

Zweck der 3. Änderung des LEP ist es, für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur textliche Festlegungen und Erläuterungen des geltenden LEP betroffen. 

Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit vom 3. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 (Veröffentlichungsfrist) auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden: Beteiligungsportal des Landes.

Zu den geplanten Änderungen im LEP sowie zur Planbegründung und zum Umweltbericht können Sie während der Veröffentlichungsfrist vom 3. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 Stellung nehmen. Entweder über das zentrale Beteiligungsportal des Landes oder per E-Mail an landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de.

Bitte beachten Sie für Ihre Stellungnahme unbedingt das Merkblatt zur Nutzung des Beteiligungsportals. Dieses finden Sie unter ebenfalls im Beteiligungsportal des Landes. Stellungnahmen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens veröffentlicht. 

Weitere Details zur Beteiligung finden Sie im Ministerialblatt des Landes.

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