Liebe Gummersbacherinnen und Gummersbach,
sehr geehrte Damen und Herren,

Rat und Verwaltung helfen auch Privatpersonen sowie Unternehmen, die wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Den zweiten Teil eines entsprechenden Maßnahmenpakets möchte ich Ihnen heute vorstellen:

Steuerpflichtige und Abgabenschuldner, insbesondere Unternehmer und Gewerbetreibende, die unmittelbar auf Grund der derzeitigen Lage in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Stadt Gummersbach nutzen. Hierunter fallen insbesondere Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen. Darüber hinaus besteht bei den von der Stadt Gummersbach erhobenen Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer inkl. Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer) die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen, wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen bzw. Zahlungsschwierigkeiten infolge der Corona-Epidemie dienen. Von der Erhebung von Stundungszinsen wird in diesen Fällen in der Regel abgesehen. Bis zum 30.6.2020 werden keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen (beginnend mit der Vollstreckungsankündigung) eingeleitet.

Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Informationsblatt.  Dort finden Sie auch - für weiterführende Fragen sowie zur Antragstellung - die Kontaktdaten des Steueramtes sowie der Vollstreckungsabteilung.

Mit allen guten Wünschen verbleibe ich für heute

Ihr

Frank Helmenstein
Bürgermeister