Hinweis: Das Ressort Bauordnung ist nur für Anliegen zuständig, die sich auf dem Gebiet der Stadt Gummersbach befinden. Die Städte bzw. Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth entscheiden in eigener Zuständigkeit über bauaufsichtliche Anliegen. Für die übrigen Gemeinden des Oberbergischen Kreises ist das Kreisbauamt des Oberbergischen Kreises zuständig.   

Ihre zentrale Anlaufstelle bei der Bauaufsicht der Stadt Gummersbach ist das Servicebüro (3. Etage Zimmer 312). Hier erhalten Sie Informationen über Zuständigkeiten sowie Anträge und Formulare, welche zur Bearbeitung Ihres Vorhabens notwendig sind. Die Öffnungszeiten des Servicebüros sehen Sie rechts oben. Möchten Sie Hausakten einsehen, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular Antrag auf Einsicht in die Bauakte per Post oder per E-Mail an susette.lepperhoff@gummersbach.de. Eine Mitarbeiterin des Servicebüros wird sich daraufhin für eine Terminabsprache bei Ihnen melden.

 

Ansprechpartnerin "Hausakten":

Frau
Susette Lepperhoff

Sachbearbeiterin

 Ansprechpartnerin "Vorkaufsrechte":

Frau
Monika Oprea

Sachbearbeiterin


Öffnungszeiten

des Servicebüros.