Aufgaben der Abteilung für wirtschaftliche Jugenhilfe:
- Prüfung der Zuständigkeit bei Neuanträgen, Fallübernahmen und Anträgen auf Kostenerstattung
- Erstellung von Bewilligungs-, Ablehnungs- und Einstellungsbescheiden nach Entscheidung durch die
Erziehungskonferenz
- Prüfung/Bewilligung/Ablehnung von Anträgen auf Beihilfen
- Ermittlung, Prüfung, Fest- und Durchsetzung von Kostenbeitragspflichten
- Prüfung und Entscheidung über Stundungsanträge
- Fertigung von Widerspruchsbescheiden und Stellungnahmen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Weitere Aufgaben sind:
- Abwicklung von Kostenerstattungen an bzw. von anderen Jugendämtern und des LVR
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten (Familienkassen, Rentenversicherungen etc.)
- Prüfung und Zahlbarmachung der monatlichen Pflegegelder in der Vollzeitpflege sowie der eingehenden Rechnungen
der freien Träger