Asylsuchende haben nicht von vorneherein eine Möglichkeit oder einen Anspruch auf Mitgliedschaft in einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Kosten, die im Rahmen von erforderlichen Krankenhilfemaßnahmen entstehen, übernimmt immer die Kommune, in der der Asylbewerber lebt, als Teil der Sozialhilfeleistung.

Die Mitarbeiter der Krankenhilfeabrechnungsstelle Asyl – KH, im Sachgebiet der Kommunalen Integrationsarbeit im Resssort 6.2 Integration der Stadt Gummersbach, übernehmen die Verwaltungsaufgaben einer Abrechnungsstelle für die Krankenhilfekosten gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz. Dies gilt für alle 13 Kommunen des Oberbergischen Kreises, die sich hier zur Erfüllung dieser Aufgabe zu einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen haben.


Mitarbeiter der Krankenhilfeabrechnungsstelle Asyl – KH sind Ansprechpartner zur Klärung von Sachfragen für die Krankenhilfeberechtigten, die Kommunen und die Leistungserbringer. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören: 

  • Die Prüfung und Genehmigung von stationären und ambulanten  Krankenbehandlungskosten, Heil- und Hilfsmitteln,  zahnärztlichen Behandlungen, Krankenfahrten und Hebammenleistungen etc. Dies kann auch das durch das Einholen von Zweituntersuchungen, die die Erforderlichkeit von medizinischen Maßnahmen kontrollierend bestätigen, geschehen. 
  • Die Prüfung und Anweisung von Rechnungen der Leistungserbringer  (Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen u. a.).

Frau
Martina Schneider

Sachbearbeiterin

Frau
Astrid Krauss

Sachbearbeiterin

Herr
Wolfgang Treutler

Ressortleiter

FB 6 - Soziales und Integration

6.2 - Integration

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach