Das Arbeitslosengeld II (AlG II oder Hartz 4) hat zum 01.01.2005 für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die bisherige Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt ersetzt.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Andere Gründe, die eine tatsächliche Arbeitsaufnahme unmöglich machen, z.B. die Betreuung eines Kindes, das noch nicht drei Jahre alt ist, oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, schließen den Anspruch auf AlG II nicht aus.
Zuständige Behörde ist das Jobcenter Oberberg (Telefon 02261/8156-0), welches seit dem 06.03.2006 seinen Sitz auf dem Steinmüllergelände in 51643 Gummersbach, Fabrikstr. 2-4, hat.
Grundlage für die Höhe der Leistung ist der Bedarf, der sich individuell vor allem nach den Regelsätzen und den angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmt.
Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage. Ausnahmen sind lediglich Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und Kosten für Klassenfahrten.
Während des Bezuges von AlG II besteht Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Jobcenter Oberberg zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.