Das Bundessozialhilfegesetz gilt seit dem 01.01.2005 nicht mehr.

Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggf. nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können.

Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöhte sich das Niveau des Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für Kleidung, sind entfallen.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr
Arne Brüggemann

Sachbearbeiter

Frau
Kim Grosche

Sachbearbeiterin

Frau
Lisa-Marie Jordan

Sachbearbeiter

Frau
Bettina Neuhoff

Sachbearbeiterin

Frau
Jasmin Kurt

Sachbearbeiterin

Frau
Nicole Riepert

Sachbearbeiterin

Frau
Heike Struck

Sachbearbeiterin

Frau
Jana Ulbrich

Sachbearbeiterin

Frau
Kira Tamara Winter

Sachbearbeiterin

Frau
Fabienne Schönig

Ressortleiterin

FB 6 - Soziales und Integration

6.1 - Soziale Hilfen

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach