Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt.