Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt.

Bitte richten Sie alle Eingaben per Email nicht an einzelne Mitarbeitende, sondern an die gemeinsame Emailadresse: wohnungsamt@gummersbach.de

Frau
Petra Stransky

Sachbearbeiterin

Frau
Barbara Rödder

Sachbearbeiterin