Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen ausgeschlossen sein. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind vielfältig und sollen dabei helfen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien in der Schule zu unterstützen und ein aktiver Teil der Gesellschaft zu sein.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, ist dieses für Sie zuständig. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle.
Welche Leistungen gibt es?
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von Klassenfahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- oder Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr pauschal 103 Euro und zum 2. Schulhalbjahr pauschal 51,50 Euro.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung im angemessenen Rahmen übernommen werden, um die Schulziele (Versetzung in die nächste Klasse, Schulabschluss) zu erreichen.
Gemeinsames Mittagessen
Die Kosten für eine Teilnahme Ihres Kindes am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in der Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege werden übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen.
Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag.
Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Für einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen.
Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, damit die Leistungen Ihren Kindern auch zeitgerecht zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen. Die Leistung wird über einen Gutschein bequem und direkt mit dem Anbieter des Mittagessen, der Musikschule oder dem Verein abgerechnet. Ohne großen Aufwand für Sie! Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden als Geldleistung unmittelbar an Sie ausgezahlt.
In den Schulen beraten Sie gerne unsere Schulsozialarbeiter:innen Semra Ergin (Tel. 0175 / 458 525 8), Arne Steiner (Tel. 0175 / 458 665 0) und Jonas Boers (Tel. 0151 / 726 607 96).
Ferner finden Sie Informationen zu dem Thema hier:
Ihre Ansprechpersonen bei der Wohnungsgeldstelle sind: