Hinweise zum Wehrrechtsänderungsgesetz:

Seit dem 01. Juli 2011 wird die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Einberufungen und Musterungen erfolgen nur noch auf freiwillige Basis.

Die Wehrerfassung wird jedoch weiterhin durchgeführt und kann im Spannungsfall zu allgemeinen Einberufungen herangezogen werden.

Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial ein Mal jährlich die Daten der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Dieser Datenübermittlung kann schriftlich oder persönlich im BürgerService der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, widersprochen werden.

Fragen bezüglich der freiwilligen Erfassung richten Sie bitte an:

Bundeswehr
Karriereberatungsbüro Köln
Brühler Str. 309
50968 Köln
Telefon 0221/9345034323
mailto: kbbkoeln@bundeswehr.org


Weitere Informationen: