Seit 1.1.2018 wird die Nutzung von öffentlichen, gewidmeten Flächen in der Gummersbacher Innenstadt über die Sondernutzungssatzung und ihre Anlagen geregelt, die in ihrer Fassung vom 8.12.2017 unten aufgeführt sind.
Anträge auf Gestattung der Nutzung gehen an das Gummersbacher Ordnungsamt.
Grundsätzlich werden Sondernutzungen über die unten aufgeführte Sondernutzungssatzung geregelt. Nicht zuletzt durch die Entwicklung auf dem Steinmüllergelände werden die Erwartungen an die städtebauliche Gestalt der Innenstadt immer anspruchsvoller.
Der öffentliche Raum hat eine Vielzahl von konkurrierenden Funktionen und Bedürfnissen abzudecken.
Die Besonderen Gestaltungsvorgaben für die Gummersbacher Innenstadt (Anlage 3) zielen darauf ab, die erforderliche individuelle Darstellung insbesondere des Einzelhandels so zu leiten, dass ein schlüssiges Gesamtbild der Innenstadt entsteht. Nur mit dem gemeinsamem Handeln aller Innenstadt-Akteure kann diesem Anspruch angemessen begegnet werden.
Den vollständigen Text der Satzung sowie deren Anlagen finden Sie hier:
Anlage 3 - Besondere Gestaltungsvorgaben für Teile der Innenstadt
Anlage 4 - Fläche Geltungsbereich der Anlage 3 "Gestaltungsvorgaben"
Antrag auf Sondernutzung, Formular
Dem Antrag auf Sondernutzung ist ein Lageplan beizufügen.
Als Planungshilfe kann die hier zum download angebotene pdf (9MB) dienen. (Tipp: wenn Sie die pdf mit dem Acrobat-Reader geöffnet haben, zoomen Sie auf den benötigten Bereich. Unter Bearbeiten > Schnappschuss erstellen können Sie den Bereich "ausschneiden". Dabei wird dieser Bereich als jpg-Datei in den Zwischenspeicher genommen und kann in Bildbearbeitungsprogrammen geöffnet oder auch als Grafik in Word mit Strg+V eingefügt werden)
Antragstellung bei Fachbereich 3 - BürgerService, Öffentliche Ordnung und Sicherheit: