Die Grundsteuerreform ist in aller Munde. Auf diesen Seiten erhalten Sie einige wichtige Informationen, die für Sie von Bedeutung sein könnten.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns: steueramt@gummersbach.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es mit einer Antwort etwas dauert.
Wichtige Info: Die Grundsteuerbescheide 2025 der Stadt Gummersbach werden Mitte März 2025 verschickt.
Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer noch bis zum Jahr 2024 aufgebaut hat, völlig veraltet war. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies ist geschehen. In NRW gelten dafür weitestgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine landesrechtliche Abweichung besteht nur für die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.
Die Finanzämter haben in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies war ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig. Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Die Stadt Gummersbach hat in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze angewendet, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Diese Hebesätze wurden für die Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 galt). Wie hoch Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) eingestuft wurde, richtet sich nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist. Die Stadt Gummersbach hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet.
Die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt mitgeteilten Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Gummersbach.
Für die Grundsteuer A gilt im Jahr 2025 ein Hebesatz von 401%, für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 795%. Beispielhaft für die Grundsteuer B: Steuermessbetrag 60,- € x Hebesatz 795% = Grundsteuer 477,- €
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt Gummersbach ab. Hat sich bei der Neubewertung herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt Gummersbach nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht. Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.
Da die Summe aller Steuermessbeträge in Gummersbach gegenüber der früheren Bewertung gesunken ist, muss der Hebesatz angehoben werden, um aufkommensneutral zu sein.
Für Gummersbach hat das Land NRW einen aufkommensneutralen Hebesatz von 871% ermittelt. Der Rat der Stadt Gummersbach hat sich aber zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger für einen niedrigeren Hebesatz in Höhe von 795% und damit für eine Verminderung des Grundsteueraufkommens entschieden.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was Ihre Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher