Bekanntmachung
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018


Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der jeweils geltenden
Fassung wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen während der Dienststunden montags bis mittwochs von 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht im Rathaus
Gummersbach, Rathausplatz 1, Zimmer 232, öffentlich ausliegt.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen in der Zeit vom  
03. März bis 17. März 2018
im Rathaus, Zimmer 234, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erhoben werden, beschließt der
Rat in öffentlicher Sitzung.


Bekanntmachung Offenlagebeschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am  
22.11.2017 die folgenden Beschlüsse gefasst:


Offenlagebeschlüsse:

1. Aufhebung der 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr.10 „Bernberg“ 
2. Aufhebung der 17. Änderung zum Bebauungsplan Nr.10 „Bernberg“
3. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Gummersbach – Industriegebiet Mitte“ 

Die Aufhebung der oben genannten Bauleitpläne werden mit Begründungen und den 
Umweltberichten gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.



Bekanntmachung Offenlagebeschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am
06.02.2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Offenlagebeschluss:
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Gummersbach – Poststraße“
Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Gummersbach – Poststraße“ wird mit
Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.


Rechtsverordnung vom 07.02.2018
über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Gummersbach



Amtliche Bekanntmachung/Ergänzung Friedhofssatzung

Gemäß der z. Z. gültigen Friedhofssatzung der Stadt Gummersbach werden die Nutzungsberechtigten darauf
hingewiesen, dass bei folgenden Grabstätten der Nutzungsberechtigte verstorben ist bzw. kein
Nutzungsberechtigter mehr vorhanden ist. Sollte noch Interesse an einer der nachfolgend aufgeführten
Grabstätten bestehen, bitte ich, bis zum 30.05.2018 bei der Friedhofsverwaltung vorzusprechen.


Bebauungsplan Nr. 252 „Steinenbrück – Süd, Schulerweiterung“, 1. Änderung

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Planungsziele zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 252 „Steinenbrück – Süd, Schulerweiterung“, 1. Änderung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.