Die Stadt Gummersbach schreibt nachstehend aufgeführte Leistung öffentlich aus:

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Gummersbach



Art und Umfang der Leistungen:
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende - und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die kommunale Wärmeplanung (KWP).
Das oberste Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, die Treibhausgasemissionen im Wärmesektor langfristig zu reduzieren, um die Klimaziele einzuhalten und gegen den Klimawandel vorzugehen. Der zu erstellende Wärmeplan soll eine Grundlage für die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Gummersbach schaffen.

Für Selbstabholer:
Ausgabestelle





Ausschreibungsdaten:

Abholungstermin:
ab 14.12.2024

Submissionstermin:
Dienstag, 21. 01. 2025 um 11:00 Uhr

Ausführung:
Beginn: unverzüglich nach Auftragserteilung
Ende: 31.03.2026

Sicherheiten:
Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 21 Abs. 4 UVgO: nach den gesetzlichen Vorschriften (s. BGB)

Vertragsstrafen:
85,- € je Werktag
maximal 5 % der Auftragssumme

ADV-Format:
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (www.evergabe.NRW.de) zur Verfügung.

Ende der Zuschlagsfrist:
21.04.2025

Mit dem Angebot sind die in den Vergabeunterlagen genannten Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW vorzulegen. Auf Verlangen sind die in den Unterlagen geforderten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Weitere Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen, siehe Vergabeunterlagen.
Das Herunterladen der Vergabeunterlagen über den Vergabemarktplatz "www.evergabe.nrw.de" ist kostenfrei.

Das Angebot ist über den Vergabemarktplatz fristgerecht elektronisch einzureichen.

Die Bewerber können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen an den Landrat des Oberbergischen Kreises, Kommunalaufsicht in 51643 Gummersbach wenden.



Der Bürgermeister
gez.>br>Frank Helmenstein
Bürgermeister