Für die Online-Anmeldung für Veranstaltungen des Jugendamts Gummersbach gelten folgende Bedingungen:

 

(1)   Mit der Onlineanmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Angemeldeten und dem Jugendamt der Stadt Gummersbach zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

(2)   Der Angemeldete erhält für seinen Teilnehmerbeitrag die im Onlineangebot ausgeschriebenen Leistungen.

(3)   Die Preise für die Veranstaltungen werden in voller Höhe mit der Anmeldung fällig, Ratenzahlungen sind nicht möglich.

(4)   Bei Onlineanmeldungen erteilt der Anmelder der Stadt Gummersbach eine Erlaubnis zum Abbuchen des Teilnehmerbeitrages.

(5)   Der Angemeldete bekommt eine sofortige E-Mail-Bestätigung und die entsprechenden Programmanlagen zugeschickt.

(6)   Bei einem Onlinekartenverkauf werden die Tickets dem Angemeldeten zugeschickt.

(7)   Das Jugendamt Gummersbach behält sich vor, Veranstaltungen einseitig zu stornieren, wenn sich hierfür gewichtige Gründe ergeben. Dies kann zum Beispiel das Nichtzustandekommen einer notwendigen Mindestteilnehmerzahl sein.

(8)   Im Fall einer Stornierung durch das Jugendamt Gummersbach werden alle bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Teilnehmer hiervon umgehend schriftlich informiert. Der geleistete Teilnehmerbeitrag wird durch das Jugendamt Gummerbach zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Jugendamt werden ausgeschlossen.

(9)   Der Angemeldete kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtteilnahme an der Veranstaltung hat er jedoch dem Jugendamt die unter Ziffer 10 genannten Rücktrittspauschalen zu entrichten.

(10)Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung entstehen für

den Angemeldeten folgende Rücktrittspauschalen:

              

Ø      Bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn:            15 % des Teilnehmerbeitrages

Ø      Vom 59. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn:       25 % des Teilnehmerbeitrages

Ø      Vom 29. – 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn:       40 % des Teilnehmerbeitrages

Ø      Vom 14. – 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn:         60 % des Teilnehmerbeitrages

Ø      Vom 7. – 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn:           80 % des Teilnehmerbeitrages

Ø      Am Tag der Veranstaltung :                              100 % des Teilnehmerbeitrages

 

      Bei Fahrten gelten zusätzlich folgende Regelungen :

Ø      Wenn der Teilnehmer die Abfahrtzeit nicht einhält, am Abreisetag die Fahrt storniert oder aus einem sonstigen Grund die Reise nicht antritt, fällt eine Rücktrittsgebühr von 100 % des Teilnehmerbeitrages an.

 

(11)Anmeldungen für minderjährige Teilnehmer können ausschließlich durch deren Erziehungsberechtigte vorgenommen werden.

 

(12) Bei Verlust von Wertgegenständen während einer Veranstaltung übernimmt die
       Stadt Gummersbach keine Haftung.